Videowettbewerb von BVMatWerk und StMW

„Materialien und Werkstoffe sind doch langweilig, was ist das eigentlich und wer braucht sowas schon?“ Du denkst das oder hast das schon von anderen gehört? Dann wird es höchste Zeit, dich und dein Umfeld von der Faszination der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik begeistern zu lassen. Ob als Schüler*In, Studierende*r, Auszubildende*r oder einfach als Material-Enthusiast*In– du bist herzlich dazu eingeladen, in einem selbstgedrehten Video zu zeigen, warum Materialien und Werkstoffe für unser Leben unverzichtbar sind. Wir wollen deine Ideen und deine Perspektive auf die spannende Welt der Materialien sehen. Dabei sind der Kreativität keine Grenze gesetzt: wissenschaftliche Erklärungen, Zukunftsvisionen, Experimente, eine Spieleidee… alles ist möglich! Worauf wartest du noch? Entdecke die Welt der Materialien und Werkstoffen und mach mit bei unserem Videowettbewerb!

Zur Teilnahme bitte das verlinke Formular ausfüllen und den Link des veröffentlichten Videos mit angeben:

TEILNAHMEFORMULAR

Es gelten die folgenden Teilnahmebedingungen: 

  1. Die Teilnehmenden versichern, dass sie über sämtliche Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte an dem per Link eingereichten Werk allein verfügt und uneingeschränkt verfügungsberechtigt sind und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Die Teilnehmer*innen stellt den StMW e.V. insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei und erstattet auf erste Anforderung die Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe in vollem Umfang.

  2. Besteht hinsichtlich der in dem Werk enthaltenen Darstellungen von Personen und Ereignissen das Risiko einer Rechts-, insbesondere Persönlichkeitsrechtsverletzung, so werden die Teilnehmenden den StMW e.V. hierauf bei Übermittelung des Werkes  schriftlich (oder in Textform) hinweisen. In jedem Fall stellen die Teilnehmenden den StMW e.V. vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die die Verletzung von Persönlichkeitsrechten geltend machen, frei und erstattet auf erste Anforderung die Kosten der Rechtsverteidigung in gesetzlicher Höhe in vollem Umfang.

  3. Eine Vergütung ist nicht vereinbart.

  4. Die Preisgelder in Höhe von 500 € für den ersten Platz, 300 € für den zweiten Platz und 200 € für den dritten Platz werden im Rahmen der EUROMAT 2023 (03.-07. September 2023) vergeben und die Gewinner*innen oder Gewinnerteams kurz vorher benachrichtigt.

  5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.